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aylin-forum Community-Star

Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 478 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 24.11.06 - 23:00 Titel: frage zum vollstreckungstitel |
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wenn man einen Vollstreckungstitel erhält ist dieser ja 30 Jahre gültig. Muß der Gläubiger sich dennoch jährlich melden und das geld einfordern?
Folgendes ist passiert: mein freund hat 1999 diesen titel bekommen, wegen einer forderung von 1000 DM. In der zwischenzeit ist er 3x umgezogen. Vor einigen Monaten taucht der Gerichtsvollzieher bei den Eltern auf um das Geld einzufordern, mittlerweile ca. 1000,- €. Heute erhält mein Freund ein Schreiben vom Amtsgericht. Da steht drin, dass er sein Namen geändert hätte und sie hätten erst jetzt seine Anschrift heraus gefunden.
Das Problem mit der Namensänderung hat sein Bruder gehabt und nicht er, was er über das Standesamt nachweisen kann.
Ich hab gehört, dass ein gläubiger sich jährlich melden muß, stimmt das?
Meine Cousine hatte auch so ein Titel, da meldete sich der Gläubiger (Telekom) nach 2 Jahren und forderte das geld ein, was natürlich erheblich mehr geworden war. Da die es versäumt hatten sich rechtzeitig zu melden, kam sie aus der sache heraus, ohne einen müden Cent zu zahlen.
Für Eure antworten bedanke ich mich im Vorraus.  |
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Besserwisser +++ GESPERRT +++
Anmeldungsdatum: 29.06.2006 Beiträge: 1546 Wohnort: Bayreuth
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Verfasst am: 24.11.06 - 23:50 Titel: Re: frage zum vollstreckungstitel |
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| aylin hat Folgendes geschrieben: |
wenn man einen Vollstreckungstitel erhält ist dieser ja 30 Jahre gültig. Muß der Gläubiger sich dennoch jährlich melden und das geld einfordern?
........
Ich hab gehört, dass ein gläubiger sich jährlich melden muß, stimmt das?
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Nein.
Der Titel ist 30 Jahre lang gültig. In dieser Zeit ist der Betitelte verpflichtet der Forderung nachzukommen. Es reicht wenn sich der Gläubiger kurz vor Ablauf meldet und das Geld einfordert. Es sind dann zuzüglich noch die bis dahin angelaufenen Zinsen zu zahlen. |
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Neunmalkluger Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 12.07.2006 Beiträge: 2669
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Verfasst am: 24.11.06 - 23:55 Titel: |
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Bei einem Vollstreckungstitel darf der Gläubiger im Rahmen der Gesetze sooft versuchen sich sein Geld wiederzuholen wie er möchte. Natürlich ist dies für den Gläubiger nur dann vernünftig, wenn er Hinweise darauf hat, dass sein Schuldner zu Geld gekommen ist (z.B. neuer Arbeitgeber).
Der Gläubiger muss sich nicht jährlich beim Schuldner melden. Der Vollstreckungstitel verhindert, dass seine Forderungen vor Ablauf von 30 Jahren verjähren. Ebensowenig muss der Schuldner dem Gläubiger eine eventuelle neue Adresse mitteilen. |
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tomtomsch Community-Guru

Anmeldungsdatum: 24.07.2006 Beiträge: 557
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Verfasst am: 25.11.06 - 15:34 Titel: |
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| Und mit jedem erneuten Mahnbescheid frischt sich die 30 jährige Verjährungsfrist auf... |
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